Aachener Bausachverständigentagen 2022 auch in Präsenz

am 25. und 26 April 2022 (+ Diskussionsforen 27.-29. April 2022)

Neben dem aus den letzten beiden Jahren bekannten Online-Format ist es dieses Jahr glücklicherweise wieder möglich, Sie auch im Eurogress in Aachen begrüßen zu können*. Wenn Sie sich für die Reise nach Aachen entscheiden, können Sie sich nicht nur vor Ort mit Ihren Kollegen in den Pausen und zur Abendveranstaltung treffen, sondern haben auch erheblich mehr Platz: Jedem Teilnehmer kann im Europasaal ein Sitzplatz mit Tisch zur Verfügung gestellt werden.

Zu Ihrer Sicherheit werden die dann geltenden Coronaschutzmaßnahmen zu beachten sein, über die wir Sie gerne kurzfristig informieren.

Anmeldungen unter: https://aibau.de/tagungsanmeldung/

(*vorbehaltlich evtl. Änderungen der Coronaschutzverordnung)

Bisher registrierte Anerkennungen

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3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum:

3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Freitag, 25. Februar 2022, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Handwerkliche Selbstverständlichkeit oder gesamtschuldnerische Haftung:
Leistungsgrenzen der Planung und Planungspflicht von Ausführenden

Planenden, Ingenieuren und Ausführenden wird oft als „Gesamtschuldner“ eine gemeinschaftliche Verpflichtung zugeordnet, den Werkerfolg des Gebauten zu erreichen.

Die Besonderheiten beim Bauen führen zur Schnittstellenfrage: Wieviel muss ein Planer einem Unternehmer vorgeben, damit dieser bauen kann? Wieviel muss ein Bauüberwacher prüfen, damit keine Fehler passieren?

Planer
Insofern Planer nicht in die Bauüberwachung eingebunden sind, haben sie keinen Kontakt zur Baustelle. Ihr „Erfolgsanteil“ beschränkt sich auf Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Planung, die durch die handwerkliche Selbstverständlichkeit begrenzt wird. Diese bestimmt sich aus der Art des Werks. Eine nicht gut geregelte Bauweise und eine, die einer intensiven Koordination unterschiedlicher Gewerke bedarf, muss detaillierter geplant werden als solche, die (unverändert) übliche handwerkliche Standards sind.

Die „Art des Werks“ lässt sich nicht auf die „Art der Baustelle“ übertragen. Werkplaner ohne Mitwirkung bei der Vergabe haben keine Möglichkeit, die Auswahl ihrer „Schicksalspartner“ beeinflussen. Planer können nicht an den (Un‑) Fähigkeiten der erst später Beauftragten gemessen werden, sondern nur an einem objektivierten, verallgemeinerten Maßstab. Der wiederum bestimmt sich nach „Art des Werks“ und nicht nach „Art der Baustelle“ – die es noch nicht gibt. Sie müssten sonst eine Art „blinde Zwangsehe“ eingehen.

Bauüberwachende
Die Überwachung ist nicht mit der Ausführung gleich zu stellen. Ein Überwachender, der sich überzeugt, dass ein Unternehmer weiß was er tut, und prüft, dass richtig gearbeitet wird, handelt üblich und richtig. Betrug lässt sich leider niemals ausschließen, etwa, dass der Unternehmer darüber wacht, dass ihn niemand überwacht und dann vorsätzlich fehlerhaft baut. Wenn Bauherren – aus nachvollziehbaren Gründen – Baukosten einsparen wollen, dafür aber in Kauf nehmen, dass handwerklich unausgebildete und gering entlohnte Menschen bauen, kann die Erfolgsaussicht leiden. Unternehmen werden nicht entlastet, wenn sie ihrer Qualifizierung nicht nachkommen. Das ist bei der Auswahl von Unternehmen zu berücksichtigen. Wer sich als Bauherr und Auftraggeber (bewusst) für „Dumpingangebote“ entscheidet, schadet qualifizierten Mitbewerbern, damit dem Unternehmertum sowie der Gesellschaft insgesamt. Er darf neben einem zu geringen zu zahlenden Werklohn nicht noch belohnt werden, die gesellschaftlichen Schäden anderen, nämlich Planenden oder Bauüberwachenden, zu überlassen.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie uns diese für die Aufarbeitung in einer Präsentation vorab zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst.

Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, info@ifsforum.de

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

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2. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Donnerstag, 2. Dezember 2021, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Das IfS, Köln, und das AIBau, Aachen, laden Sie als Sachverständige für Schäden an Gebäuden zum zweiten webbasierten Dialog Bauschäden ein. Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller.

Vom Bestand lernen: Wassereinwirkungen an erdberührten Bauteilflächen
Beobachtungen an Bauteilen im Gebäudebestand sind bessere Lehrmeister als Lehrmeinungen, wenn diese wissenschaftlich nicht begründbar sind. Altbaukeller unter Gebäuden, die bis nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, sind „stille Lehrmeister“. Sie erklären gut, wie sich Wasser im Baugrund bewegt, da sie regelmäßig aus nicht abgedichtetem Mauerwerk bzw. Fußbodenflächen bestehen und damit unmittelbar die Wassereinwirkung an den Außenseiten erkennbar machen. Das bedeutet nicht, dass auf Abdichtungen von nicht wasserundurchlässigen Konstruktionen verzichtet werden sollte. Die Erkenntnisse geben aber grundsätzliche Hilfestellung für die Beurteilung, unter welchen Bedingungen lediglich Bodenfeuchte und wann Druckwasser vorliegen kann.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog unter den Teilnehmern.
Dieser dient dem fachlichen Austausch und steht offen für Fragen aus den Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Fallbeispiele sollten und Diskussionsanregungen können gerne vorab mitgeteilt werden, um diese für den Dialog aufzuarbeiten.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen,      

Moderation:
Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Preis:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst

Anmeldungen an
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax 0221 / 91 27 71-99
info@ifsforum.de

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IfS – AIBau Dialog Bauschäden

Das IfS, Köln, und das AIBau, Aachen, laden Sie als Sachverständige für Schäden an Gebäuden zum webbasierten Dialog am
Freitag, 24. September 2021, 17:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr ein.
Die erste Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Was ist normativer Standard? Beispiel Flachdachgefälle

Regelwerke dürfen keine Rechtsregeln enthalten, um Rechtsfolgen entwickeln zu können. Sie müssen technisch richtig sein, aber auch juristisch belastbares Vertrauen erzeugen. Wenn das nicht so wäre, könnte jeder nach freiem Belieben Regelwerke berücksichtigen – oder es genauso gut auch lassen. Regelwerke, die kein juristisches Vertrauen genießen, sind daher bedeutungslos. Diese Problematik wird am Beispiel von Gefälle an Flachdächern erläutert.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Prof. Zöller den Dialog unter den Teilnehmern. Dabei können die Aspekte des Impulsvortrags diskutiert werden.
Der Dialog ist zudem gedacht für den fachlichen Austausch und steht offen für Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden, die unter den teilnehmenden Kollegen diskutiert werden können.

Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.

Interview zur Veranstaltung

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Die Aachener Bausachverständigentage 2021 finden aufgrund der anhaltenden Situation virtuell statt. Viele Teilnehmer haben uns nach der Tagung 2020 bestätigt, dass das vielleicht noch etwas ungewohnte Online-Format genauso spannend ist wie eine Präsenzveranstaltung.

Allerdings haben wir auch viele nachvollziehbare Hinweise erhalten, dass Ihnen der unmittelbare Kontakt zu Ihren Kolleginnen und Kollegen fehlt. Diesen Gedanken haben wir aufgegriffen und werden die diesjährige Tagung in einem neuen Format durchführen, mit dem Sie sich einzeln oder in Gruppen virtuell treffen können. Diese Seite wird vor der Tagung freigeschaltet (aktuelle Hinweise finden Sie hier auf unserer Homepage).

Die Referenten werden in einem professionellen Fernsehstudio vor Fahrstativkameras live referieren, untereinander und mit Ihnen diskutieren. Dazu können Sie sich während der beiden Veranstaltungstage beteiligen und Fragen stellen, die in den Podiumsdiskussionen mit den Referenten behandelt werden. Dieses Forum wird durch Co-Moderatoren des AIBau betreut. Sie können sich gerne unter einen Kurzfilm mit Ausschnitten der Tagung 2020 ansehen, zu der allerdings viele Funktionen noch nicht existierten, die wir Ihnen dieses Jahr anbieten.

Sie können die virtuellen Räume bis zum 1. Mai nutzen, gemeinsam mit Ihren Kollegen die Vorträge in der Mediathek ansehen und diskutieren. Die Mediathek wird bis Ende Juni 2021 zur Verfügung stehen.

Nach Ihrer Anmeldung zu den Aachenern Bausachverständigentagen erhalten Sie die Rechnung über den Teilnehmerbeitrag an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Die Zugangsdaten für die Teilnahme an der Veranstaltung sowie den virtuellen Räumen werden Ihnen nach Begleichung der Rechnung spätestens 14 Tage vor Beginn der Tagung ebenfalls per Mail zugesendet.

Verfolgen Sie die Aachener Bausachverständigentage am 19. und 20. April 2021, nutzen Sie die zahlreichen neuen Funktionen und diskutieren Sie mit uns sowie Ihren Kolleginnen und Kollegen die interessanten Themen!

Unsere Tagung ist bis jetzt von folgenden Kammern anerkannt:

Reg. Anerkennung Architektenkammer Baden-Württemberg (Nr 2021-107458-0001, 8 UE)
Reg. Anerkennung Brandenburgische Architektenkammer (WB 022/2021)
Reg. Anerkennung Architektenkammer Berlin (14 UE)
Reg. Anerkennung Architektenkammer NRW für Mitglieder der AK NRW in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur (21-0602-001, 15 UStd.)
Reg. Anerkennung Architektenkammer Rheinland-Pfalz (F00016-2021-0001, 15 Unterrichtsstunden)
Reg. Anerkennung Architektenkammer des Saarlandes (12 Fortbildungspunkte)
Reg. Anerkennung Architektenkammer Sachsen
Reg. Anerkennung Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (FB21 1424 1424 21, 16 UE)
Reg. Anerkennung Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (15 Fortbildungspunkte) Reg. Anerkennung Ingenieurkammer Hessen (Az.: 46659, 13 UE Beratender Ing., Freiw. Mitglied selbständig, Bauvorlageberechtigung; 8 UE Nachweisberechtigung Wärmeschutz; 1 UE Nachweisberechtigung Brandschutz)
Reg. Anerkennung Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen, (56137, 11 Fortbildungspunkte), beratende Ing. und Ingenieure, saSV Schall- u. Wärmeschutz und öbuvSV in dem Gebiet sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure
Reg. Anerkennung Ingenieurkammer des Saarlandes (16 Fortbildungspunkte)

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Filmausschnitte der Aachener Bausachverständigentagen 2020

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Die Filmsequenzen geben einen kurzen Einblick zu den Aachener Bausachverständigentagen 2020.

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