3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum:

3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Freitag, 25. Februar 2022, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Handwerkliche Selbstverständlichkeit oder gesamtschuldnerische Haftung:
Leistungsgrenzen der Planung und Planungspflicht von Ausführenden

Planenden, Ingenieuren und Ausführenden wird oft als „Gesamtschuldner“ eine gemeinschaftliche Verpflichtung zugeordnet, den Werkerfolg des Gebauten zu erreichen.

Die Besonderheiten beim Bauen führen zur Schnittstellenfrage: Wieviel muss ein Planer einem Unternehmer vorgeben, damit dieser bauen kann? Wieviel muss ein Bauüberwacher prüfen, damit keine Fehler passieren?

Planer
Insofern Planer nicht in die Bauüberwachung eingebunden sind, haben sie keinen Kontakt zur Baustelle. Ihr „Erfolgsanteil“ beschränkt sich auf Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Planung, die durch die handwerkliche Selbstverständlichkeit begrenzt wird. Diese bestimmt sich aus der Art des Werks. Eine nicht gut geregelte Bauweise und eine, die einer intensiven Koordination unterschiedlicher Gewerke bedarf, muss detaillierter geplant werden als solche, die (unverändert) übliche handwerkliche Standards sind.

Die „Art des Werks“ lässt sich nicht auf die „Art der Baustelle“ übertragen. Werkplaner ohne Mitwirkung bei der Vergabe haben keine Möglichkeit, die Auswahl ihrer „Schicksalspartner“ beeinflussen. Planer können nicht an den (Un‑) Fähigkeiten der erst später Beauftragten gemessen werden, sondern nur an einem objektivierten, verallgemeinerten Maßstab. Der wiederum bestimmt sich nach „Art des Werks“ und nicht nach „Art der Baustelle“ – die es noch nicht gibt. Sie müssten sonst eine Art „blinde Zwangsehe“ eingehen.

Bauüberwachende
Die Überwachung ist nicht mit der Ausführung gleich zu stellen. Ein Überwachender, der sich überzeugt, dass ein Unternehmer weiß was er tut, und prüft, dass richtig gearbeitet wird, handelt üblich und richtig. Betrug lässt sich leider niemals ausschließen, etwa, dass der Unternehmer darüber wacht, dass ihn niemand überwacht und dann vorsätzlich fehlerhaft baut. Wenn Bauherren – aus nachvollziehbaren Gründen – Baukosten einsparen wollen, dafür aber in Kauf nehmen, dass handwerklich unausgebildete und gering entlohnte Menschen bauen, kann die Erfolgsaussicht leiden. Unternehmen werden nicht entlastet, wenn sie ihrer Qualifizierung nicht nachkommen. Das ist bei der Auswahl von Unternehmen zu berücksichtigen. Wer sich als Bauherr und Auftraggeber (bewusst) für „Dumpingangebote“ entscheidet, schadet qualifizierten Mitbewerbern, damit dem Unternehmertum sowie der Gesellschaft insgesamt. Er darf neben einem zu geringen zu zahlenden Werklohn nicht noch belohnt werden, die gesellschaftlichen Schäden anderen, nämlich Planenden oder Bauüberwachenden, zu überlassen.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie uns diese für die Aufarbeitung in einer Präsentation vorab zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst.

Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, info@ifsforum.de

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

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