12. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zum
12. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 20. März 2026, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr
Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Schutzziel- und Erfolgsorientierung in öffentlichen und privaten Regeln
Im öffentlichen Baurecht werden häufig Grenzmaße (Mindest- und Höchstmaße) gefordert, z.B. Geländerhöhen, lichte Höhen in begehbaren Bereichen von Tiefgaragen, nutzbare Treppenlaufbreiten in ersten Rettungswegen, Öffnungsmaße von Fenster oder Türen in zweiten Rettungswegen oder Maßvorgaben und Toleranzen von Treppen.
Im privaten Baurecht gibt es ebenfalls Grenzmaße. Das betrifft z. B. Schichtdicken von Abdichtungen, für die in der Reihe der Abdichtungsnormen Vorgaben empfohlen werden. Nach den vergleichsweise wenig bekannten Messregeln dürfen aber ausgeführte Maße von den empfohlenen abweichen. Auch darüber hinaus können Abweichungen akzeptiert werden, wenn der Feuchteschutz über die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer gewährleistet ist. Ein weiteres Beispiel sind Bodendurchlässigkeiten, aus denen Wasserbeanspruchungen abgeleitet werden oder Verarbeitungsempfehlungen für Dämmplatten, Putze, Fliesen und vieles mehr. Diese Empfehlungen können für Planung und als Leitlinie für die Ausführung sinnvoll und richtig sein, sind aber bei der Bewertung des dann Ausgeführten nur noch eingeschränkt relevant. Umgekehrt sichern einige Festlegungen in privaten technischen Empfehlungen nicht den Erfolg, sodass von diesen nach oben abzuweichen ist, um Mindeststandards zu erzielen.
Regeln von Verbänden, zum Beispiel von DIN e.V. oder vom ZVDH, werden nicht anlasslos veröffentlicht, sondern verfolgen jeweils ein bestimmtes Ziel. Das trifft auch dann zu, wenn sich die öffentliche Hand der von privaten Organisationen formulierten Regelwerken bedient und sie in öffentlich-rechtlichen Regeln übernimmt.
Im Impulsvortrag zeigt Herr Zöller anhand solcher Beispiele auf, dass Abweichungen von Empfehlungen die dahinterstehenden Ziele zur Vermeidung von Risiken oder zur Erreichung einer Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit nicht von vornherein entgegenstehen.
Die Herausforderung für Sachverständige besteht darin, sich sachverständig mit dem jeweils konkreten Erreichten auseinanderzusetzen und fallbezogene Einschätzungen zu treffen, ob die Ziele eingehalten oder gefährdet sind. Bei letzterem ist zu differenzieren, ob unter technischen Aspekten Kompensationen oder Substitutionen zum Erfolg führen können oder ob tatsächlich Abbruch Neuherstellung erforderlich werden. Dabei tragen Sachverständige eine große Verantwortung nicht nur für andere, sondern auch ein Risiko für sich selbst, denn sie werden, so die Beobachtung, seit einiger Zeit für nicht ausreichend sorgfältig abgewogene Entscheidungen und daraus entstehende Mehrkosten in Anspruch genommen.
Da die sachverständige Beratung aber nicht mit dem Erfolg des beratenen Gegenstands gleichzusetzen ist, sondern Sachverständige nur mittelbar in Anspruch genommen werden können, kommt es auf den Verschuldenstatbestand an. Dieser ist nicht gegeben, wenn nach objektiven Kriterien sorgfältig abgewogen wird. Wenn z. B. Bauteilöffnungen vorgenommen werden, zeigt sich nicht selten nur ein Teil von oft komplexen Wirklichkeiten. Kommen Beratungen auf solcher Grundlage zu einem bestimmten Ergebnis, das bei späterer Vollerhebung durchs z. B. Abbruch falsifiziert wird, kann das Ergebnis des Gutachtens unrichtig sein, ohne dass das Gutachten selbst falsch ist. Das kann so weit gehen, dass sich trotz nicht richtigen Ergebnisses der Erfolg des Gutachtens einstellt. Regelmäßig werden Sachverständige in solchen Fällen trotz unrichtigen Gutachtenergebnisses nicht in Anspruch genommen werden können.
Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fach-lichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen; für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind aber Mikrophon und Kamera sinnvoll. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 10.07.2025 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
und
AIBau GmbH
Geschäftsstelle Aachen
Theresienstraße 19
52072 Aachen
Moderation:
Prof. Matthias Zöller,
ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden,
Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag: 195,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.
Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldungen hier oder an
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax 0221 / 91 27 71-99
eMail: info@ifsforum.de
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team
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