Zurzeit werden die im Folgenden aufgeführten Forschungsprojekte bearbeitet:
„Erfassung der Hintergrundkonzentrationen von Schimmelbefall in nicht durch Feuchte geschädigten Bodenaufbauten vor Modernisierung oder Abriss von Gebäuden oder Gebäudeteilen“
Fördermittelgeber:
„Zukunft Bau Forschungsförderung“ des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Gegenstand und Ziel der Förderung:
Sachverständige für Schäden an Gebäuden müssen regelmäßig Bodenaufbauten beurteilen, die nach Nutzwasserschäden oder Abdichtungsfehler – aktuell auch durch Überschwemmung – zumindest zeitweise durchfeuchtet waren. Dabei geht es häufig um die Wiederherstellung eines Zustands vor Schadenseintritt. Neben der technischen Funktion der Dämmschichten, z. B. die verbliebene Druckfestigkeit und Dimensionsstabilität, ist auch zu klären, ob durch das Schadensereignis Schimmelbefall im Bodenaufbau entstanden ist und ob dieser Auswirkungen auf die Innenraumhygiene haben kann.
Allerdings gibt es keine Beurteilungskriterien bezüglich der üblichen Beschaffenheit von Fußbodenaufbauten. Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes nennt zwar Daten, allerdings nur als erste Orientierungswerte, die nicht validiert sind. Es fehlen empirisch ermittelte Daten zur üblichen Beschaffenheit von Fußbodenaufbauten in nicht geschädigten Gebäuden, die schon eine gewisse Zeit genutzt wurden.
Mit der Forschungsarbeit soll eine Datengrundlage entstehen als Entscheidungshilfe, ob Fußböden ausgebaut werden müssen oder fallbezogen verbleiben können.
Dafür werden Gebäude gesucht, deren Fußböden mit Dämmschichten z.B. wegen bevorstehender Abriss- oder Umbaumaßnahmen zerstörend untersucht werden können. Dort möchten wir an verschiedenen Stellen des Bodens Proben des Aufbaus entnehmen und nach einem einheitlichen Laborverfahren untersuchen.
Wir uns würden freuen, wenn Sie uns bei der Forschungsarbeit unterstützen und einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, möglicherweise unnötige Baumaßnahmen mit Ressourcenverbrauch, Kosten und Müllentstehung vermeiden helfen ohne dabei die Innenraumhygiene einzuschränken. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns dazu Gebäude z.B . mit diesem Antwortbogen benennen könnten, in den wir im laufenden oder im kommenden Jahr Proben entnehmen können.
Projektdauer: 2021 – 2024
„Flexible Module in Holzbauweise “, Förderkennzeichen: EFRE-08001174
Fördermittelgeber:
LeitmarktAgentur.NRW Projektträger ETN Forschungszentrum Jülich GmbH
Gegenstand und Ziel der Förderung:
Die Bauherrschaft öffentlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Studierendenwohnheimen, Einrichtungen des betreuten Wohnens bzw. der Altenpflege sowie des sozialen Wohnungsbaus steht vor dem Problem sich kontinuierlich oder temporär ändernder Kapazitätsanforderungen an Gebäuden bzw. Gebäudeflächen. Bisher werden Engpässe häufig durch den Aufbau temporärer Containergebäude gelöst. Diese werden i. d. R. aus Stahl und Aluminium gefertigt und finden nur wenig bis keine sozio-kulturelle Akzeptanz. Aufgrund dieses Problems und des hohen Primärenergiebedarfs bei der Herstellung derartiger Containergebäude soll im Rahmen des Forschungsprojektes ein neuartiges standardisiertes Modulbausystem in Holzbauweise entwickelt werden. Dies hebt sich von bisherigen Modulbauten dadurch ab, dass im Zuge einer Umnutzung sowohl die Raumgrößen als auch die Gebäudegrößen variabel angepasst werden können. Zudem soll das Modulbausystem im Falle einer Umnutzung mit möglichst wenig Aufwand abgebaut und an einem anderen Bauort neu errichtet werden können. Hierdurch werden ressourcenintensive Neubauten, kostenintensiverer Gebäudeleerstand oder Abriss vermieden. Die Flexibilität, ein hoher Anspruch an Architektur, Nutzungs- und Bauwerksqualität soll unter Verwendung neuer Werkstoffe und Verbindungstechniken erreicht werden. Hierzu soll auch das Potenzial der Holzart Buche weiter erforscht werden. Module in Holzbauweise leisten als CO2-Speicher einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Insgesamt soll ein ganzheitlich nachhaltiges, marktreifes Produkt geschaffen werden, das ökobilanziell und wirtschaftlich optimiert ist.
„Schimmelpilzinstandsetzung von Fußbodenkonstruktionen – Untersuchung der üblichen mikrobiellen Beschaffenheit und des Pumpeffekts bei Estrichen“, Aktenzeichen: SWD-10.08.18.7-20.32
Fördermittelgeber:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat II 3, Bonn im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau
Gegenstand und Ziel der Förderung:
Das vorliegende Projekt beschäftigt sich mit der Sanierung von Wasserschäden bei Estrichen im Neubau und Bestand. Durch wissenschaftliche Untersuchungen soll den Fragen nachgegangen werden, wie hoch Sporenkonzentrationen unter schwimmenden Estrichen üblicherweise sind und inwiefern durch Wassereintritt verursachte Schimmelpilzsporen in Fußbodenkonstruktionen durch einen Pumpeffekt in relevanten Mengen über die Randfugen in die Raumluft abgeben werden. Der Pumpeffekt entsteht beim Betreten des Fußbodens über dem Estrich durch Be- und Entlastungen. Die Forschungsthese ist, dass aus Unwissenheit über die tatsächlich zu erwartenden Raumluftbelastungen bislang zu häufig kostenintensive Sanierungen von Estrichen nach Wasserschäden durchgeführt werden. Das Ziel des beantragten Forschungsprojekts ist es, Grenzwerte für Hintergrundbelastungen durch mikrobiellen Befall und für Schimmelpilzsporen festzulegen und den in der Fachwelt zur Diskussion stehenden Pumpeffekt zu beweisen oder zu widerlegen.
Durch Wasserschäden verursachte Sanierungen von Estrichflächen werden sowohl bei Neubauvorhaben während der Ausbauphase durchgeführt, als auch bei Bestandsgebäuden während der Nutzungsphase. Die Art der Sanierungsmaßnahmen reicht dabei von Bauwerkstrocknungen über Kondensattrockner bis hin zum kompletten Ausbau vorhandener Fußbodenaufbauten und kann daher im Einzelfall sehr kosten- und materialintensiv sein. Wissenschaftlich fundierte Aussagen zu den tatsächlich zu erwartenden Raumluftbelastungen durch Schimmelpilzsporen nach Wasserschäden bei Estrichen tragen im Rahmen der Schadensbehebung zur Planungssicherheit bei. Über die Vermeidung nicht notwendiger Abbruchmaßnahmen im Bodenbereich kann ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet werden.
Projektbeginn: 15.12.2020
Projektdauer: 30 Monate
Hier geht es zum Umfragebogen zu unserem neuen Forschungsprojekt “Schimmelpilzinstandsetzung von Fußbodenkonstruktionen – Untersuchung der üblichen mikrobiellen Beschaffenheit und des Pumpeffekts bei Estrichen“, Aktenzeichen: SWD-10.08.18.7-20.32
„Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten, hinnehmbarer oder zu beseitigender Mangel“,
Aktenzeichen: SWD-10.08.18.7-20.10
Fördermittelgeber:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat II 3, Bonn im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau
Gegenstand und Ziel der Förderung:
Im Rahmen des Forschungsprojekts soll der im Jahr 1995 mit Mitteln der Bauforschungsförderung (damals auf Grundlage von § 43 des Wohnraumfördergesetzes – WoFG) erstellte und 2005 überarbeitete Leitfaden “Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden” aktualisiert werden. Die Erstellung von Gebäuden erfolgt meist in Einzelanfertigung unter Zeit- und Kostendruck, die Baustellenbedingungen weichen häufig von den Sollvorgaben ab. Streitigkeiten über Abweichungen in der Ausführung von Bauleistungen, die objektiv als bedeutungslos und bei üblicher handwerklicher Sorgfalt als unvermeidbar einzuschätzen sind, haben einen großen Anteil bei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bauwesen. Die Forschungsarbeit soll das Verständnis aller am Bau Beteiligten für die Grenzen des handwerklich Machbaren fördern und unnötige und kostspielige Arbeiten zur Beseitigung vermeintlicher Mängel vermeiden helfen. Die Gesamtauflage der gedruckten bisherigen Ausgaben liegt bei schätzungsweise 50.000 Exemplaren. Das Werk ist in den Bibliotheken vieler Planungsbüros zu finden. Unter Sachverständigen und Baugutachtern gilt der Leitfaden als unverzichtbar.
Ziel des beantragten Projekts ist die Überarbeitung und Aktualisierung des bestehenden Leitfadens “Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden”, der erstmals im Jahr 1995 veröffentlicht wurde und in vielen Ingenieur- und Planungsbüros als Grundlage zur Bewertung von Ausführungs- und Herstellungsmängeln herangezogen wird. Im Ergebnis sollen Empfehlungen für die gutachterliche Beurteilung von Abweichungen in der Bauausführung formuliert und zusammengefasst werden. Ein besonderes Ziel ist dabei die Einarbeitung aktueller gerichtlicher Entscheidungen zu Ausführungsmängel. Der Leitfaden “Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden” informiert darüber, welche Unregelmäßigkeiten an Gebäuden wie Farbabweichungen, Verschmutzungen, Beschädigungen, Unebenheiten oder Rissbildungen nicht zum Gegenstand von Streitigkeiten gemacht werden sollten und wie bei unklaren Verhältnissen am besten vorzugehen ist. Dies soll für alle im Bauwesen Beteiligten als Arbeitsgrundlage zur Klärung von Sachverhalten und Vermeidung von kostenintensiven, nicht lösbaren privaten und gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen. Ein übergeordnetes Förderziel ist daher die Streitvermeidung am Bau sowie die Ressourcenschonung.
Projektbeginn: 01.04.2021
Projektdauer: 24 Monate
5,385 total views, 2 views today