9. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zum
9. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 11. Oktober 2024, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr
Die Veranstaltung beginnt mit einem Beitrag von Prof. Matthias Zöller:
Aktuellen Entwicklungen zu „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“:
Durchsetzbarkeit durch Stärkung des Prozessrechts
Das materielle Werkvertragsrecht kennt mit § 633 BGB lediglich ein „digitales“ Entscheidungsmodell: Entweder es liegen keine Mängel oder es liegen solche vor. Jeglicher Mangel löst die Dispositionsfreiheit zwischen den Mangelrechten nach § 634 BGB aus, ein umfangreichreiches Auswahlrecht von Bestellern. Hält man sich daran, besteht wegen jeder Kleinigkeit der Anspruch, gegebenenfalls eine annähernd makellose Bauleistung abzubrechen und neu herstellen zu lassen, wenn sich beispielsweise
- kleinere Kratzer,
- Farbabweichungen,
- außerhalb der Bandbreite von vorgelegten Mustern liegenden Varianzen in Natursteinen,
- Unebenheiten
- oder anderes mehr
nur dadurch beseitigen lassen sollen.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob zu erwarten ist, dass durch eine Neuherstellung der Wert auch tatsächlich erhöht wird. Im bisherigen Prozessrecht werden lediglich Ansprüche einer konkreten Vertragsabwicklung betrachtet. Einwände eines im Bezug zum zusätzlichen Werkerfolg unverhältnismäßig hohen Aufwands, unter Berufung auf § 635 (3) BGB, werden so entweder gar nicht erst erhoben oder nicht, bzw. nur in Ausnahmefällen, stattgegeben. Dabei fließt bislang noch nicht die geänderte europäische und nationale Gesetzeslage und auch nicht Artikelzusatz Art. 20 a GG ein. Einwände der Unverhältnismäßigkeit unter Einbeziehung des bislang nicht beachteten materiellen Rechts erfordern eine Änderung des Prozessrechts. Das aber kommt nur zustande, wenn Parteien, insbesondere aber betroffene Unternehmen, Planer und andere Baubeteiligte, entsprechend fundierte Einwände nach § 635 (3) BGB erheben, damit diese Eingang in eine weiter zu entwickelnde Rechtsprechung führen können.
Der Impulsvortrag geht zunächst auf diese Grundlagen ein, um, darauf aufbauend, an Beispielen darzulegen, dass Unverhältnismäßigkeitseinwände unter Einbeziehung sachverständig zu beurteilender, tatsächlich zu erwartenden Werterhöhungen durch Maßnahmen zum Zeitpunkt davor (ex-ante-Betrachtung) im Prozessrecht zu stärken sind.
Dazu werden Alternativen zu Abbruch und Neuherstellung vorgestellt:
- Substitution zur Beseitigung von Fehlern für die objektive Gleichwertigkeit des Werks als Voraussetzung für berechtigte Einwände der Unverhältnismäßigkeit,
- Risikoanalyse bei verkürzter zu erwartender Nutzungsdauer oder Nutzbarkeit,
- sowie Minderungsansätze unter Einbeziehung aller vertraglichen Eigenschaften (und nicht nur die der objektiven Kriterien der Üblichkeit bei gleicher Art von Werken).
Nach diesem Dialog moderiert Herr Zöller fachspezifische Fragen zu anderen Sachverständigenthemen. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller gerne Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen. Für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind Mikrophon und Kamera notwendig, wodurch auch der Charakter eines Präsenz-Seminars erreicht werden kann.
Sie können gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 10.10.2024 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
und
AIBau GmbH
Geschäftsstelle Aachen
Theresienstraße 19
52072 Aachen
Moderation:
Prof. Matthias Zöller,
ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden,
Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.
Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldungen an:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax: 0221 / 91 27 71-99
eMail: info@ifsforum.de
Hier können Sie sich anmelden.
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
8. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zum
8. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 24. Mai 2024, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr
Die Veranstaltung beginnt mit einem Beitrag von Prof. Matthias Zöller:
Haben gerichtlich tätige Sachverständige als Amtsträger vorgutachtliche Aufklärungsverpflichtungen?
Sachverständige bekommen seit Jahren regelrecht eingebläut, sie müssen (und dürften damit auch ausschließlich) Beweisbeschlüsse abarbeiten.
Ist diese Auffassung richtig oder kommt Sachverständigen, die häufig in gerichtlichen Verfahren die einzigen mit technischem Sachverstand sind, auch die Aufgabe zu, vor der Erstattung von Gutachten zu beraten?
- Wenn nein, sind Sachverständige frei von persönlicher und fachlicher Verantwortung, wenn sie sich stur an Beweisbeschlüsse halten?
Dem stünde ein Urteil entgegen, nachdem ein Sachverständiger kein Honorar bekommen hat, weil er Fragen des Beweisbeschlusses behandelte, die nicht in sein Sachgebiet fielen. - Wenn ja, wo liegt die Grenze eine Beratungsverpflichtung von technischen Laien, ohne sich der Besorgnis der Befangenheit auszusetzen?
Als Amtsträger wird jemand bezeichnet, der ein ihm anvertrautes öffentliches Amt ausübt. Dies betrifft alle, die in einem bestimmten Anstellungs-, Auftrags-, Anvertrauens- oder Dienstverhältnis hoheitlich handeln. Die Tätigkeit kann haupt- oder ehrenamtlich geschehen. Beamte, Richter, Minister, Notare, u.v.m., aber auch Personen in der Probezeit, Auszubildende und andere Personen, die hoheitlich handeln, haben Amtsträgerstatus inne.
Für Gerichte tätige sowie ö.b.u.v. Sachverständige im Allgemeinen tragen wesentlich durch ihre Tätigkeit hoheitlichen Entscheidungen bei. Sie sind dadurch Amtsträger oder Amtswalter und sind damit als Aufklärungsmittel der vorgutachtlichen Beratung verpflichtet.
Sachverständigen kommt daneben die im öffentlichen Interesse, dem Gemeinwohl, liegende Aufgabe zu, auf eine optionale Weiternutzung hinzuweisen und die Brauchbarkeit von nicht makellosen Bauteilen in Varianten einzubeziehen.
Daraus ergibt sich eine objektive Beratungsverpflichtung, die schon im Interesse zum Schutz der eigenen Person beachtet werden sollte.
Diese Grundsätze werden u.a. an folgenden Beispielen besprochen:
- Regelwerke als Hilfe zum Erfolg: Mindeststandard bei der Bewertung?
- Mangel ja, aber: Risikoanalyse bei zu erwartender verkürzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer anstelle Abbruch und Neuherstellung
- Härtefallregelung im öffentlichen Recht führt zur Beratungsverpflichtung im Zivilrecht
- Mörtel- und Putzverarbeitung, Tatsächliche Risiken bei Unterscheidung der empfohlenen Verarbeitungsmindesttemperatur von +5°C: Abbruch bei weniger als +5°C? Latente Wärme bei der Bewertung berücksichtigen!
- Schallschutzniveau: keine Aufgabe an DIN, sondern gesellschaftliche Aufgabe zur Akzeptanz von MFH und Reduktion des Landschaftsverbrauchs
Nach diesem Beitrag moderiert Herr Zöller fachspezifische Fragen zu anderen Sachverständigenthemen. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen. Für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind aber Mikrophon und Kamera sehr sinnvoll.
Sie können gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 23.5.2024 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
und
AIBau GmbH
Geschäftsstelle Aachen
Theresienstraße 19
52072 Aachen
Moderation:
Prof. Matthias Zöller,
ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden,
Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.
Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldungen an:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax: 0221 / 91 27 71-99
eMail: info@ifsforum.de
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7. IfS-AIBau Dialog Bauschäden, 2. Termin
Wegen der großen Nachfrage und Überbuchung am 01.12.2023 zum 7. Dialog wird es einen weiteren Termin geben am
26. Januar 2024
18:30h – ca. 21:30h
Diese digitale Veranstaltung ist nur in Teilen eine Wiederholung vom 01.12.23.
Zwar wird der Teil über die Grundlagen der KI ähnlich sein, doch die KI-Anwendungen ändern sich so schnell, dass die Empfehlungen und Tipps zum großen Teil andere sein werden.
Zudem wird in diesem Termin die praktische Anwendung von KI-Tools mehr im Vordergrund stehen.
Chancen, Risiken und Urheberrecht kommen ebenfalls zur Sprache.
7. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
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7. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 1. Dezember 2023, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr
Zu dieser Veranstaltung treten Prof. Matthias Zöller und Dr. Jürgen Rink in einen Dialog:
Künstliche Intelligenz (KI) für Bausachverständige:
- Was ist das, wie geht das?
- Ist KI eine Gefahr für SV?
- Oder ein nützliches, vielleicht bald unersetzliches Instrument bei der Recherche?
- Kann KI Gutachten sogar erstatten und SV ersetzen?
Innerhalb sehr kurzer Zeit hat Künstliche Intelligenz (KI) viele Berufszweige massiv verändert und wird das zukünftig immer stärker tun. So erfahren z.B. Architekten zurzeit in all ihren Aufgabenbereichen die Wucht der KI.
Die Technologie wird aber auch den Beruf von Bausachverständigen ändern und das schneller, als viele das erwarten. Um nicht von der Entwicklung überrollt zu werden, sollten Sachverständige KI im Blick haben. Doch angesichts der unzähligen Veröffentlichungen und Medienberichte mit überbordenden Lobgesängen einerseits und Katastrophenszenarien andererseits ist es für Einzelne schon aus Zeitgründen schwierig, den Überblick zu behalten oder gar auf dem Laufenden zu bleiben.
Für diesen Dialog konnten wir den KI-Experte Dr. Jürgen Rink gewinnen.
Von 2017 bis 2023 war Dr. Rink Chefredakteur von c’t Magazin, der größten IT- und Tech-Zeitschrift Europas. Er ist ein versierter IT-Fachjournalist, beriet lange in verschiedenen Gremien Politik sowie Wirtschaft und ist ein gefragter Redner zu allen aktuellen Themen der Digitalisierung.
Im Dialog mit Prof. Matthias Zöller führt Dr. Rink in das Thema Künstliche Intelligenz ein und zeigt, wo die Technologie über-, aber auch wo sie unterschätzt wird.
In Live-Vorführungen zeigt Dr. Rink das Potential von KI auch bei scheinbar einfachen Aufgaben und demonstriert eindrücklich, warum KI-Tools so sehr im Fokus stehen. Ebenfalls wird diskutiert, wie KI schon heute Sachverständigen helfen kann und was zukünftig zu erwarten sein wird.
Nach diesem Dialog moderiert Herr Zöller fachspezifische Fragen zu anderen Sachverständigenthemen. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen. Für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind aber Mikrophon und Kamera sinnvoll. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 30.11.2023 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
und
AIBau GmbH
Geschäftsstelle Aachen
Theresienstraße 19
52072 Aachen
Moderation:
Prof. Matthias Zöller,
ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden,
Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.
Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldungen an:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax: 0221 / 91 27 71-99
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Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team
6. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
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6. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 14. Juli 2023, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr
Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Die 10 Empfehlungen des AK V / VI, 9. Deutscher Baugerichtstag 2023,
Hintergründe und Erläuterungen
Der 9. Deutsche Baugerichtstag am 12. und 13. Mai 2023 hat im Arbeitskreis V / VI zehn Empfehlungen erarbeitet, die große Zustimmung erfahren haben.
Die Empfehlungen können unter https://baugerichtstag.de/ bzw. direkt unter https://baugerichtstag.de/wp-content/uploads/2023/05/Empfehlungen_9.pdf heruntergeladen werden.
Der Impulsvortrag fasst die wesentlichen Inhalte der Empfehlungen zusammen und erläutert die Hintergründe, die zu den ggfls. auf den ersten Blick teilweise unverständlichen Ergebnissen geführt haben. Sie sind aber ein wesentlicher Meilenstein im Umgang mit technischen Regeln und fördern die ohnehin erforderliche kritische Auseinandersetzung bei der Anwendung von Regeln und damit auch die Stellung von Sachverständigen. Darüber hinaus eröffnen sie die Möglichkeit, sich auf Wesentliches zu konzentrieren anstelle mehr oder minder sklavisch an Buchstaben von Regelwerken zu haften.
Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fach-lichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen; für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind aber Mikrophon und Kamera sinnvoll.
Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 12.07.2023 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen
Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.
Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, eMail: info@ifsforum.de
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Ihr AIBau-Team
5. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
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5. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 27. Januar 2023, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr
Zur Veranstaltung referiert Professor Matthias Zöller zu
A.R.d.T. – Stand der Diskussion um eine juristische Illusion
DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte in Architekten- und Bauverträgen nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können.
Zu den Aachenern Bausachverständigentagen 2016 wurde (erstmalig?) im Kreis von Technikern das juristische Konstrukt der allgemein anerkannten Regel der Technik kritisch hinterfragt. Ein Jahr später erschien Heft 8 in der Reihe der Baurechtlichen und -technischen Themensammlung im Reguvis-Verlag. In einer Reihe von folgenden Veranstaltungen wurden unter Beteiligung von Juristen der Inhalt des Begriffs differenziert betrachtet. Für den Deutschen Baugerichtstag 2023 ist ein Arbeitskreis unter Mitwirkung von Professor Zöller geplant, in dem evidente Fragen aufgeworfen und inhaltlich fortführend diskutiert werden sollen.
Der Impulsvortrag fasst die wesentlichen Inhalte der Problemstellung zum Begriff zusammen und geht auf den aktuellen Diskussionsstand ein.
Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 25.1.2023 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen
Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.
Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
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