AIBAU - IFS Seminar - Vortrag Matthias Zöller

IfS – AIBau Dialog Bauschäden

7. IfS-AIBau Dialog Bauschäden, 2. Termin

Wegen der großen Nachfrage und Überbuchung am 01.12.2023 zum 7. Dialog wird es einen weiteren Termin geben am 

26. Januar 2024
18:30h – ca. 21:30h

Diese digitale Veranstaltung ist nur in Teilen eine Wiederholung vom 01.12.23.
Zwar wird der Teil über die Grundlagen der KI ähnlich sein, doch die KI-Anwendungen ändern sich so schnell, dass die Empfehlungen und Tipps zum großen Teil andere sein werden.

Zudem wird in diesem Termin die praktische Anwendung von KI-Tools mehr im Vordergrund stehen.
Chancen, Risiken und Urheberrecht kommen ebenfalls zur Sprache.

7. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum

7. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 1. Dezember 2023, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr

Zu dieser Veranstaltung treten Prof. Matthias Zöller und Dr. Jürgen Rink in einen Dialog:

Künstliche Intelligenz (KI) für Bausachverständige:

  1. Was ist das, wie geht das?
  2. Ist KI eine Gefahr für SV?
  3. Oder ein nützliches, vielleicht bald unersetzliches Instrument bei der Recherche?
  4. Kann KI Gutachten sogar erstatten und SV ersetzen?

Innerhalb sehr kurzer Zeit hat Künstliche Intelligenz (KI) viele Berufszweige massiv verändert und wird das zukünftig immer stärker tun. So erfahren z.B. Architekten zurzeit in all ihren Aufgabenbereichen die Wucht der KI.

Die Technologie wird aber auch den Beruf von Bausachverständigen ändern und das schneller, als viele das erwarten. Um nicht von der Entwicklung überrollt zu werden, sollten Sachverständige KI im Blick haben. Doch angesichts der unzähligen Veröffentlichungen und Medienberichte mit überbordenden Lobgesängen einerseits und Katastrophenszenarien andererseits ist es für Einzelne schon aus Zeitgründen schwierig, den Überblick zu behalten oder gar auf dem Laufenden zu bleiben.

Für diesen Dialog konnten wir den KI-Experte Dr. Jürgen Rink gewinnen.
Von 2017 bis 2023 war Dr. Rink Chefredakteur von c’t Magazin, der größten IT- und Tech-Zeitschrift Europas. Er ist ein versierter IT-Fachjournalist, beriet lange in verschiedenen Gremien Politik sowie Wirtschaft und ist ein gefragter Redner zu allen aktuellen Themen der Digitalisierung.

Im Dialog mit Prof. Matthias Zöller führt Dr. Rink in das Thema Künstliche Intelligenz ein und zeigt, wo die Technologie über-, aber auch wo sie unterschätzt wird.
In Live-Vorführungen zeigt Dr. Rink das Potential von KI auch bei scheinbar einfachen Aufgaben und demonstriert eindrücklich, warum KI-Tools so sehr im Fokus stehen. Ebenfalls wird diskutiert, wie KI schon heute Sachverständigen helfen kann und was zukünftig zu erwarten sein wird.

Nach diesem Dialog moderiert Herr Zöller fachspezifische Fragen zu anderen Sachverständigenthemen. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.

Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen. Für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind aber Mikrophon und Kamera sinnvoll. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 30.11.2023 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln

und

AIBau GmbH
Geschäftsstelle Aachen
Theresienstraße 19
52072 Aachen

Moderation:
Prof. Matthias Zöller,
ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden,
Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.

Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldungen an:
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln

Fax: 0221 / 91 27 71-99
eMail: info@ifsforum.de

Hier können Sie sich anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

6. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum
6. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 14. Juli 2023, 18:30 Uhr bis ca. 21:30 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:

Die 10 Empfehlungen des AK V / VI, 9. Deutscher Baugerichtstag 2023,
Hintergründe und Erläuterungen

Der 9. Deutsche Baugerichtstag am 12. und 13. Mai 2023 hat im Arbeitskreis V / VI zehn Empfehlungen erarbeitet, die große Zustimmung erfahren haben.

Die Empfehlungen können unter https://baugerichtstag.de/ bzw. direkt unter https://baugerichtstag.de/wp-content/uploads/2023/05/Empfehlungen_9.pdf heruntergeladen werden.

Der Impulsvortrag fasst die wesentlichen Inhalte der Empfehlungen zusammen und erläutert die Hintergründe, die zu den ggfls. auf den ersten Blick teilweise unverständlichen Ergebnissen geführt haben. Sie sind aber ein wesentlicher Meilenstein im Umgang mit technischen Regeln und fördern die ohnehin erforderliche kritische Auseinandersetzung bei der Anwendung von Regeln und damit auch die Stellung von Sachverständigen. Darüber hinaus eröffnen sie die Möglichkeit, sich auf Wesentliches zu konzentrieren anstelle mehr oder minder sklavisch an Buchstaben von Regelwerken zu haften.

Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fach-lichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.

Die Veranstaltung wird webbasiert mit Zoom durchgeführt. Sie können sich per Chat einbringen; für Ihre Beteiligung an den Gesprächen sind aber Mikrophon und Kamera sinnvoll.

Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 12.07.2023 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.

Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, eMail: info@ifsforum.de

Hier können Sie sich anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

5. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum
5. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 27. Januar 2023, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Zur Veranstaltung referiert Professor Matthias Zöller zu
A.R.d.T. – Stand der Diskussion um eine juristische Illusion


DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte in Architekten- und Bauverträgen nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können.

Zu den Aachenern Bausachverständigentagen 2016 wurde (erstmalig?) im Kreis von Technikern das juristische Konstrukt der allgemein anerkannten Regel der Technik kritisch hinterfragt. Ein Jahr später erschien Heft 8 in der Reihe der Baurechtlichen und -technischen Themensammlung im Reguvis-Verlag. In einer Reihe von folgenden Veranstaltungen wurden unter Beteiligung von Juristen der Inhalt des Begriffs differenziert betrachtet. Für den Deutschen Baugerichtstag 2023 ist ein Arbeitskreis unter Mitwirkung von Professor Zöller geplant, in dem evidente Fragen aufgeworfen und inhaltlich fortführend diskutiert werden sollen.

Der Impulsvortrag fasst die wesentlichen Inhalte der Problemstellung zum Begriff zusammen und geht auf den aktuellen Diskussionsstand ein.

Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.

Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 25.1.2023 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.

Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldung hier!


Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

4. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum

4. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Freitag, 2. September 2022, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:

Beratungsverpflichtung für Sachverständige zur
Wieder- und Weiterverwendung von Bauteilen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz!?

Nach dem zweiten Weltkrieg kannte die wirtschaftliche Entwicklung nur eine Richtung: nach oben. Allerdings sind bald erste Zweifel aufgekommen, so 1972 in den Überlegungen zu den Grenzen des Wachstums, dem Bericht des Club of Rome zur Lage der Menschheit. Die also schon lange abzusehenden Folgen und damit verbundene Gewissheit, nicht so weitermachen zu können wie bisher, wird durch die aktuelle, nicht mehr zu beschönigende Konfrontation der Gesellschaftssysteme immens beschleunigt.

Ressourcen werden knapper, Bauunternehmer beantworten noch nicht einmal mehr Anfragen, Baupreise explodieren und Müllberge wachsen. Da ist die lieb gewordene Gewohnheit untragbar geworden, aus Überfluss Dinge wegen geschmacklichen Änderungen oder im Glauben, man kann es sich im Zuge von durchsetzbaren Gewährleistungsansprüchen „leisten“, Nutzbares zu zerstören und zu entsorgen.

Der Baubereich ist etwa für die Hälfte der Müllentstehung verantwortlich und hat einen großen Anteil am Ressourcenverbrauch und CO2-Emissionen und darf daher vor dieser Entwicklung nicht die Augen verschließen. Baubeteiligte dürfen nicht mehr nur auf den Austausch von Bauteilen hinarbeiten. Sachverständigen kommt die – auch im öffentlichen Interesse liegende – Aufgabe zu, auf die Weiternutzung hinzuweisen und die Brauchbarkeit von nicht makellosen Bauteilen in Varianten einzubeziehen. Das gilt auch für die Beratung bei Streitigkeiten um eventuell mangelhaft ausgeführte Leistungen.

Denn: Wem nützt die Maximierung von Mängeln, wenn Ansprüche nicht durchsetzbar sind? Wem nützt der Rat, Bauteile herauszureißen, wenn es keinen Ersatz gibt, und zwar für längere Zeit nicht?

Damit bekommen die von Prof. Dr. Rainer Oswald ins Leben gerufene Veröffentlichung “Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten” eine zusätzliche Bedeutung: Es geht nicht nur um die Streitvermeidung von Kleinigkeiten, sondern auch um den “gerechten” Wertausgleich bei zu erwartender, verkürzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer, bei der bislang in retrospektivischer Sichtweise der Austausch verlangt wird, da solche Risiken Bestellern als nicht zumutbar gelten.

Man muss aber angesichts der heutigen Situation weg von dieser Schwarz-Weiß Malerei hin zu Risikobetrachtungen, mit denen die Interessen von Bestellern, die von Auftragnehmern und die der Gemeinschaft allgemein jeweils hinreichend Berücksichtigung finden.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.  

Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie diese Prof. Zöller für die Aufarbeitung in einer Präsentation bis zum 1.9.2022 (an m.zoeller@aibau.eu) zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. MwSt.

Um den Dialog unter den Teilnehmern sicherzustellen, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, info@ifsforum.de  bzw. HIER.

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum:

3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Freitag, 25. Februar 2022, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Handwerkliche Selbstverständlichkeit oder gesamtschuldnerische Haftung:
Leistungsgrenzen der Planung und Planungspflicht von Ausführenden

Planenden, Ingenieuren und Ausführenden wird oft als „Gesamtschuldner“ eine gemeinschaftliche Verpflichtung zugeordnet, den Werkerfolg des Gebauten zu erreichen.

Die Besonderheiten beim Bauen führen zur Schnittstellenfrage: Wieviel muss ein Planer einem Unternehmer vorgeben, damit dieser bauen kann? Wieviel muss ein Bauüberwacher prüfen, damit keine Fehler passieren?

Planer
Insofern Planer nicht in die Bauüberwachung eingebunden sind, haben sie keinen Kontakt zur Baustelle. Ihr „Erfolgsanteil“ beschränkt sich auf Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Planung, die durch die handwerkliche Selbstverständlichkeit begrenzt wird. Diese bestimmt sich aus der Art des Werks. Eine nicht gut geregelte Bauweise und eine, die einer intensiven Koordination unterschiedlicher Gewerke bedarf, muss detaillierter geplant werden als solche, die (unverändert) übliche handwerkliche Standards sind.

Die „Art des Werks“ lässt sich nicht auf die „Art der Baustelle“ übertragen. Werkplaner ohne Mitwirkung bei der Vergabe haben keine Möglichkeit, die Auswahl ihrer „Schicksalspartner“ beeinflussen. Planer können nicht an den (Un‑) Fähigkeiten der erst später Beauftragten gemessen werden, sondern nur an einem objektivierten, verallgemeinerten Maßstab. Der wiederum bestimmt sich nach „Art des Werks“ und nicht nach „Art der Baustelle“ – die es noch nicht gibt. Sie müssten sonst eine Art „blinde Zwangsehe“ eingehen.

Bauüberwachende
Die Überwachung ist nicht mit der Ausführung gleich zu stellen. Ein Überwachender, der sich überzeugt, dass ein Unternehmer weiß was er tut, und prüft, dass richtig gearbeitet wird, handelt üblich und richtig. Betrug lässt sich leider niemals ausschließen, etwa, dass der Unternehmer darüber wacht, dass ihn niemand überwacht und dann vorsätzlich fehlerhaft baut. Wenn Bauherren – aus nachvollziehbaren Gründen – Baukosten einsparen wollen, dafür aber in Kauf nehmen, dass handwerklich unausgebildete und gering entlohnte Menschen bauen, kann die Erfolgsaussicht leiden. Unternehmen werden nicht entlastet, wenn sie ihrer Qualifizierung nicht nachkommen. Das ist bei der Auswahl von Unternehmen zu berücksichtigen. Wer sich als Bauherr und Auftraggeber (bewusst) für „Dumpingangebote“ entscheidet, schadet qualifizierten Mitbewerbern, damit dem Unternehmertum sowie der Gesellschaft insgesamt. Er darf neben einem zu geringen zu zahlenden Werklohn nicht noch belohnt werden, die gesellschaftlichen Schäden anderen, nämlich Planenden oder Bauüberwachenden, zu überlassen.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie uns diese für die Aufarbeitung in einer Präsentation vorab zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst.

Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, info@ifsforum.de

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

2. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Donnerstag, 2. Dezember 2021, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Das IfS, Köln, und das AIBau, Aachen, laden Sie als Sachverständige für Schäden an Gebäuden zum zweiten webbasierten Dialog Bauschäden ein. Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller.

Vom Bestand lernen: Wassereinwirkungen an erdberührten Bauteilflächen
Beobachtungen an Bauteilen im Gebäudebestand sind bessere Lehrmeister als Lehrmeinungen, wenn diese wissenschaftlich nicht begründbar sind. Altbaukeller unter Gebäuden, die bis nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, sind „stille Lehrmeister“. Sie erklären gut, wie sich Wasser im Baugrund bewegt, da sie regelmäßig aus nicht abgedichtetem Mauerwerk bzw. Fußbodenflächen bestehen und damit unmittelbar die Wassereinwirkung an den Außenseiten erkennbar machen. Das bedeutet nicht, dass auf Abdichtungen von nicht wasserundurchlässigen Konstruktionen verzichtet werden sollte. Die Erkenntnisse geben aber grundsätzliche Hilfestellung für die Beurteilung, unter welchen Bedingungen lediglich Bodenfeuchte und wann Druckwasser vorliegen kann.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog unter den Teilnehmern.
Dieser dient dem fachlichen Austausch und steht offen für Fragen aus den Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Fallbeispiele sollten und Diskussionsanregungen können gerne vorab mitgeteilt werden, um diese für den Dialog aufzuarbeiten.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen,      

Moderation:
Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Preis:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst

Anmeldungen an
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax 0221 / 91 27 71-99
info@ifsforum.de

1. IfS – AIBau Dialog Bauschäden:

Was ist normativer Standard? Beispiel Flachdachgefälle

Regelwerke sind perspektivisch (für Planung und Ausführung) angelegt und retrospektivisch (bei der Bewertung des Bestands) nur eingeschränkt anwendbar. Sie sollen deswegen für das noch nicht vorhandene Fehlertoleranzzuschläge beinhalten, die bei der Bewertung des Bestands angemessen zurückzunehmen sind. Dieser Gedanke spiegelt sich in den derzeitigen Regelungen zum Gefälle wider, wenn sie Anforderung für die Planung, aber fast keine an die Ausführung stellen.
Regelwerke dürfen keine Rechtsregeln enthalten, um Rechtsfolgen entwickeln zu können. Sie müssen technisch richtig sein, aber auch juristisch belastbares Vertrauen erzeugen. Wenn das nicht so wäre, könnte jeder nach freiem Belieben Regelwerke berücksichtigen – oder es genauso gut auch lassen. Regelwerke, die kein juristisches Vertrauen genießen, sind daher bedeutungslos.
Juristisches Vertrauen heißt, dass Baubeteiligte bei Abweichung von normativen Standards aus der begründeten Befürchtung, dass Schäden zu erwarten sind, berechtigt in Anspruch genommen werden können. Dabei kommt es auf den subjektiven Empfängerhorizont an.
Diese Problematik wird am Beispiel von Gefälle an Flachdächern erläutert.
Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Prof. Zöller den Dialog unter den Teilnehmern. Dabei können die Aspekte des Impulsvortrags diskutiert werden.
Der Dialog ist zudem gedacht für den fachlichen Austausch und steht offen für Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden, die unter den teilnehmenden Kollegen diskutiert werden können.
Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Diskussionsanregungen können gerne vorab mitgeteilt werden, um diese, soweit sie zeitlich berücksichtigt werden können, für den Dialog aufzuarbeiten.

Webbasierte Veranstaltung mit Zoom, Mikrophon und Kamera an Ihrem PC-Platz sind für die Beteiligung an den Gesprächen sinnvoll.

Teilnehmerzahl: begrenzt

Referent und Moderation: Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller

Die Reihe wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Beitrag: 185,00 € zzgl. USt

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