5. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zum
5. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 27. Januar 2023, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr
Zur Veranstaltung referiert Professor Matthias Zöller zu
A.R.d.T. – Stand der Diskussion um eine juristische Illusion.
Der Impulsvortrag fasst die wesentlichen Inhalte der Problemstellung zum Begriff zusammen und geht auf den aktuellen Diskussionsstand ein. Nach dem Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Interview mit Prof. Zöller zu den Aachener Bausachverständigentagen 2022
Im Gespräch mit der Zeitschrift „Der Bausachverständige“ erläutert Prof. Zöller die fachlichen Schwerpunkte sowie die Besonderheiten und Neuheiten der diesjährigen 48. Aachener Bausachverständigentage.
Aachener Bausachverständigentagen 2022 auch in Präsenz
am 25. und 26 April 2022 (+ Diskussionsforen 27.-29. April 2022)
Neben dem aus den letzten beiden Jahren bekannten Online-Format ist es dieses Jahr glücklicherweise wieder möglich, Sie auch im Eurogress in Aachen begrüßen zu können*. Wenn Sie sich für die Reise nach Aachen entscheiden, können Sie sich nicht nur vor Ort mit Ihren Kollegen in den Pausen und zur Abendveranstaltung treffen, sondern haben auch erheblich mehr Platz: Jedem Teilnehmer kann im Europasaal ein Sitzplatz mit Tisch zur Verfügung gestellt werden.
Zu Ihrer Sicherheit werden die dann geltenden Coronaschutzmaßnahmen zu beachten sein, über die wir Sie gerne kurzfristig informieren.
Anmeldungen unter: https://aibau.de/tagungsanmeldung/
(*vorbehaltlich evtl. Änderungen der Coronaschutzverordnung)
Bisher registrierte Anerkennungen
Wiederholung 3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Aufgrund der großen Nachfrage des 3. Dialogs Bauschäden wird die Veranstaltung am 11. März 2022, 18:00 h bis ca. 21:00 h wiederholt.
Die Anmeldungen ist HIER möglich.
Tagungsband Aachener Bausachverständigentage 2021
Der Tagungsband der Aachener Bausachverständigentage 2021 ist fertiggestellt und in den Versand gegangen. Für diejenigen, die nicht teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, den Tagungsband zu einem Preis von 64,00 € inkl. MwSt. bei uns zu erwerben.
48. Aachener Bausachverständigentage am 25. und 26. April 2022
Die 48. Aachener Bausachverständigentage finden am 25. und 26. April 2022 statt. Wir behandeln die Folgen für unsere Tätigkeit als beratende Sachverständige, Architekten und Ingenieure aus dem Klimawandel, der Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal, der zunehmenden Ressourcenknappheit sowie die Frage, wer für Regelwerke haftet. Das Programm zum Rahmenthema „Klimawandel und Ressourcenknappheit: Wie sollen wir zukünftig bauen?“ finden Sie HIER.
Die Vorträge werden durch Online-Veranstaltungen u. a. mit Diskussionsforen mit den Referenten ergänzt, die am 27., 28. und 29. April 2022 jeweils von ca. 16.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr stattfinden.
Nach zwei Jahren würden wir uns sehr freuen, wenn wir Sie am 25./26. April 2022 wieder persönlich in Aachen empfangen können. Die Vorbereitungen für eine Hybridveranstaltung mit einer entweder ausschließlich webbasierten Teilnahme oder einer zusätzlichen Teilnahme im Vortragssaal laufen derzeit auf Hochtouren.
Allerdings führt die aktuelle Entwicklung dazu, dass wir nicht sicher sein können, ob sich unser Wunsch nach einem persönlichen Wiedersehen vor Ort verantwortungsvoll umsetzen lässt. Wir beobachten die pandemische Lage und können leider erst Anfang 2022 die Entscheidung treffen, ob zusätzlich zum webbasierten Format eine Teilnahme in Präsenz möglich sein kann.
Wir freuen uns auf die Tagung, auf die Themen und Diskussionen mit Ihnen und dass wir uns hoffentlich im Jahr 2022 in Aachen sehen können.
Jetzt aber wünschen wir Ihnen schöne sowie erholsame Feiertage.
Herzliche Grüße aus Aachen – und bleiben Sie gesund.
3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
wir laden Sie herzlich ein zum:
3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden
Freitag, 25. Februar 2022, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr
Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Handwerkliche Selbstverständlichkeit oder gesamtschuldnerische Haftung:
Leistungsgrenzen der Planung und Planungspflicht von Ausführenden
Planenden, Ingenieuren und Ausführenden wird oft als „Gesamtschuldner“ eine gemeinschaftliche Verpflichtung zugeordnet, den Werkerfolg des Gebauten zu erreichen.
Die Besonderheiten beim Bauen führen zur Schnittstellenfrage: Wieviel muss ein Planer einem Unternehmer vorgeben, damit dieser bauen kann? Wieviel muss ein Bauüberwacher prüfen, damit keine Fehler passieren?
Planer
Insofern Planer nicht in die Bauüberwachung eingebunden sind, haben sie keinen Kontakt zur Baustelle. Ihr „Erfolgsanteil“ beschränkt sich auf Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Planung, die durch die handwerkliche Selbstverständlichkeit begrenzt wird. Diese bestimmt sich aus der Art des Werks. Eine nicht gut geregelte Bauweise und eine, die einer intensiven Koordination unterschiedlicher Gewerke bedarf, muss detaillierter geplant werden als solche, die (unverändert) übliche handwerkliche Standards sind.
Die „Art des Werks“ lässt sich nicht auf die „Art der Baustelle“ übertragen. Werkplaner ohne Mitwirkung bei der Vergabe haben keine Möglichkeit, die Auswahl ihrer „Schicksalspartner“ beeinflussen. Planer können nicht an den (Un‑) Fähigkeiten der erst später Beauftragten gemessen werden, sondern nur an einem objektivierten, verallgemeinerten Maßstab. Der wiederum bestimmt sich nach „Art des Werks“ und nicht nach „Art der Baustelle“ – die es noch nicht gibt. Sie müssten sonst eine Art „blinde Zwangsehe“ eingehen.
Bauüberwachende
Die Überwachung ist nicht mit der Ausführung gleich zu stellen. Ein Überwachender, der sich überzeugt, dass ein Unternehmer weiß was er tut, und prüft, dass richtig gearbeitet wird, handelt üblich und richtig. Betrug lässt sich leider niemals ausschließen, etwa, dass der Unternehmer darüber wacht, dass ihn niemand überwacht und dann vorsätzlich fehlerhaft baut. Wenn Bauherren – aus nachvollziehbaren Gründen – Baukosten einsparen wollen, dafür aber in Kauf nehmen, dass handwerklich unausgebildete und gering entlohnte Menschen bauen, kann die Erfolgsaussicht leiden. Unternehmen werden nicht entlastet, wenn sie ihrer Qualifizierung nicht nachkommen. Das ist bei der Auswahl von Unternehmen zu berücksichtigen. Wer sich als Bauherr und Auftraggeber (bewusst) für „Dumpingangebote“ entscheidet, schadet qualifizierten Mitbewerbern, damit dem Unternehmertum sowie der Gesellschaft insgesamt. Er darf neben einem zu geringen zu zahlenden Werklohn nicht noch belohnt werden, die gesellschaftlichen Schäden anderen, nämlich Planenden oder Bauüberwachenden, zu überlassen.
Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie uns diese für die Aufarbeitung in einer Präsentation vorab zukommen lassen.
Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen
Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße
Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst.
Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, info@ifsforum.de
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team
Anmeldung zu den 48. Aachener Bausachverständigentagen am 25. und 26. April 2022
Die Anmeldung zu den 48. Aachener Bausachverständigentagen ist jetzt über unsere Homepage möglich!
Das Anmeldeformular finden Sie HIER.