48. Aachener Bausachverständigentage am 25. und 26. April 2022

Die 48. Aachener Bausachverständigentage finden am 25. und 26. April 2022 statt. Wir behandeln die Folgen für unsere Tätigkeit als beratende Sachverständige, Architekten und Ingenieure aus dem Klimawandel, der Flutkatastrophe in der Eifel und im Ahrtal, der zunehmenden Ressourcenknappheit sowie die Frage, wer für Regelwerke haftet. Das Programm zum Rahmenthema „Klimawandel und Ressourcenknappheit: Wie sollen wir zukünftig bauen?“ finden Sie HIER.

Die Vorträge werden durch Online-Veranstaltungen u. a. mit Diskussionsforen mit den Referenten ergänzt, die am 27., 28. und 29. April 2022 jeweils von ca. 16.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr stattfinden.

Nach zwei Jahren würden wir uns sehr freuen, wenn wir Sie am 25./26. April 2022 wieder persönlich in Aachen empfangen können. Die Vorbereitungen für eine Hybridveranstaltung mit einer entweder ausschließlich webbasierten Teilnahme oder einer zusätzlichen Teilnahme im Vortragssaal laufen derzeit auf Hochtouren.

Allerdings führt die aktuelle Entwicklung dazu, dass wir nicht sicher sein können, ob sich unser Wunsch nach einem persönlichen Wiedersehen vor Ort verantwortungsvoll umsetzen lässt. Wir beobachten die pandemische Lage und können leider erst Anfang 2022 die Entscheidung treffen, ob zusätzlich zum webbasierten Format eine Teilnahme in Präsenz möglich sein kann.

Wir freuen uns auf die Tagung, auf die Themen und Diskussionen mit Ihnen und dass wir uns hoffentlich im Jahr 2022 in Aachen sehen können.

Jetzt aber wünschen wir Ihnen schöne sowie erholsame Feiertage.
Herzliche Grüße aus Aachen – und bleiben Sie gesund.

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3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein zum:

3. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Freitag, 25. Februar 2022, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Handwerkliche Selbstverständlichkeit oder gesamtschuldnerische Haftung:
Leistungsgrenzen der Planung und Planungspflicht von Ausführenden

Planenden, Ingenieuren und Ausführenden wird oft als „Gesamtschuldner“ eine gemeinschaftliche Verpflichtung zugeordnet, den Werkerfolg des Gebauten zu erreichen.

Die Besonderheiten beim Bauen führen zur Schnittstellenfrage: Wieviel muss ein Planer einem Unternehmer vorgeben, damit dieser bauen kann? Wieviel muss ein Bauüberwacher prüfen, damit keine Fehler passieren?

Planer
Insofern Planer nicht in die Bauüberwachung eingebunden sind, haben sie keinen Kontakt zur Baustelle. Ihr „Erfolgsanteil“ beschränkt sich auf Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Planung, die durch die handwerkliche Selbstverständlichkeit begrenzt wird. Diese bestimmt sich aus der Art des Werks. Eine nicht gut geregelte Bauweise und eine, die einer intensiven Koordination unterschiedlicher Gewerke bedarf, muss detaillierter geplant werden als solche, die (unverändert) übliche handwerkliche Standards sind.

Die „Art des Werks“ lässt sich nicht auf die „Art der Baustelle“ übertragen. Werkplaner ohne Mitwirkung bei der Vergabe haben keine Möglichkeit, die Auswahl ihrer „Schicksalspartner“ beeinflussen. Planer können nicht an den (Un‑) Fähigkeiten der erst später Beauftragten gemessen werden, sondern nur an einem objektivierten, verallgemeinerten Maßstab. Der wiederum bestimmt sich nach „Art des Werks“ und nicht nach „Art der Baustelle“ – die es noch nicht gibt. Sie müssten sonst eine Art „blinde Zwangsehe“ eingehen.

Bauüberwachende
Die Überwachung ist nicht mit der Ausführung gleich zu stellen. Ein Überwachender, der sich überzeugt, dass ein Unternehmer weiß was er tut, und prüft, dass richtig gearbeitet wird, handelt üblich und richtig. Betrug lässt sich leider niemals ausschließen, etwa, dass der Unternehmer darüber wacht, dass ihn niemand überwacht und dann vorsätzlich fehlerhaft baut. Wenn Bauherren – aus nachvollziehbaren Gründen – Baukosten einsparen wollen, dafür aber in Kauf nehmen, dass handwerklich unausgebildete und gering entlohnte Menschen bauen, kann die Erfolgsaussicht leiden. Unternehmen werden nicht entlastet, wenn sie ihrer Qualifizierung nicht nachkommen. Das ist bei der Auswahl von Unternehmen zu berücksichtigen. Wer sich als Bauherr und Auftraggeber (bewusst) für „Dumpingangebote“ entscheidet, schadet qualifizierten Mitbewerbern, damit dem Unternehmertum sowie der Gesellschaft insgesamt. Er darf neben einem zu geringen zu zahlenden Werklohn nicht noch belohnt werden, die gesellschaftlichen Schäden anderen, nämlich Planenden oder Bauüberwachenden, zu überlassen.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog Bauschäden. Dieser dient dem fachlichen Austausch und ist offen für Ihre Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind. Sie können dazu gerne Ihre Fragen, Fallbeispiele und Diskussionsanregungen einbringen, wozu es hilfreich ist, dass Sie uns diese für die Aufarbeitung in einer Präsentation vorab zukommen lassen.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:

IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen

Moderation: Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Kostenbeitrag: 185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst.

Anmeldungen an IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, Fax 0221 / 91 27 71-99, info@ifsforum.de

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Herzlichen Gruß
Ihr AIBau-Team

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2. IfS-AIBau Dialog Bauschäden

Donnerstag, 2. Dezember 2021, 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr

Das IfS, Köln, und das AIBau, Aachen, laden Sie als Sachverständige für Schäden an Gebäuden zum zweiten webbasierten Dialog Bauschäden ein. Die Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller.

Vom Bestand lernen: Wassereinwirkungen an erdberührten Bauteilflächen
Beobachtungen an Bauteilen im Gebäudebestand sind bessere Lehrmeister als Lehrmeinungen, wenn diese wissenschaftlich nicht begründbar sind. Altbaukeller unter Gebäuden, die bis nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, sind „stille Lehrmeister“. Sie erklären gut, wie sich Wasser im Baugrund bewegt, da sie regelmäßig aus nicht abgedichtetem Mauerwerk bzw. Fußbodenflächen bestehen und damit unmittelbar die Wassereinwirkung an den Außenseiten erkennbar machen. Das bedeutet nicht, dass auf Abdichtungen von nicht wasserundurchlässigen Konstruktionen verzichtet werden sollte. Die Erkenntnisse geben aber grundsätzliche Hilfestellung für die Beurteilung, unter welchen Bedingungen lediglich Bodenfeuchte und wann Druckwasser vorliegen kann.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Herr Zöller den Dialog unter den Teilnehmern.
Dieser dient dem fachlichen Austausch und steht offen für Fragen aus den Sachgebiet Schäden an Gebäuden. Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.
Fallbeispiele sollten und Diskussionsanregungen können gerne vorab mitgeteilt werden, um diese für den Dialog aufzuarbeiten.

Der IfS-AIBau Dialog Bauschäden wird gemeinsam veranstaltet von:
IfS GmbH für Sachverständige, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln, und
AIBau GmbH, Geschäftsstelle Aachen, Theresienstraße 19, 52072 Aachen,      

Moderation:
Prof. Matthias Zöller, ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden, Aachen / Neustadt an der Weinstraße

Preis:
185,-€ / Teilnehmer zzgl. Mwst

Anmeldungen an
IfS GmbH für Sachverständige
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Fax 0221 / 91 27 71-99
info@ifsforum.de

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IfS – AIBau Dialog Bauschäden

Das IfS, Köln, und das AIBau, Aachen, laden Sie als Sachverständige für Schäden an Gebäuden zum webbasierten Dialog am
Freitag, 24. September 2021, 17:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr ein.
Die erste Veranstaltung beginnt mit einem Impulsvortrag von Professor Matthias Zöller:
Was ist normativer Standard? Beispiel Flachdachgefälle

Regelwerke dürfen keine Rechtsregeln enthalten, um Rechtsfolgen entwickeln zu können. Sie müssen technisch richtig sein, aber auch juristisch belastbares Vertrauen erzeugen. Wenn das nicht so wäre, könnte jeder nach freiem Belieben Regelwerke berücksichtigen – oder es genauso gut auch lassen. Regelwerke, die kein juristisches Vertrauen genießen, sind daher bedeutungslos. Diese Problematik wird am Beispiel von Gefälle an Flachdächern erläutert.

Nach dem etwa halbstündigen Vortrag moderiert Prof. Zöller den Dialog unter den Teilnehmern. Dabei können die Aspekte des Impulsvortrags diskutiert werden.
Der Dialog ist zudem gedacht für den fachlichen Austausch und steht offen für Fragen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden, die unter den teilnehmenden Kollegen diskutiert werden können.

Darüber hinaus beantwortet Herr Zöller Fragen, die von allgemeinem Interesse sind.

Interview zur Veranstaltung

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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Tagung und Ihre rege Teilnahme an den spannenden Diskussionen.

Die Mediathek mit den einzelnen Beiträgen der 47. Aachener Bausachverständigentage steht Ihnen bis Ende Juni 2021 zur Verfügung.
Sie erreichen die Mediathek über Ihre persönliche Startseite – Menüpunkt persönlicher Terminkalender / Mediathek.

Die Teilnahmebescheinigungen werden bis Mitte Mai versendet.

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Kurzvorstellung Tagungsseite der Aachener Bausachverständigentage 2021

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Anleitung zur Tagungsseite (PDF)

Interview mit Prof. Zöller zur Tagung

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